Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

„Bernd Tietschert“

 

Oldtimertraktor-Vermietung

 

Carmzow 58d

 

17291 Carmzow-Wallmow    im folgenden Vermieter genannt.

 

 

 

Firmensitz ist Deutschland, es kommt gültiges deutsches Recht zum Gebrauch.

 

Der Vermieter vermietet den Oldtimertraktor, im folgenden Fahrzeug genannt, zum Zwecke von Ausflugsfahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen, Events, Fotosessions oder sonstige mit dem Vermieter vereinbarte Tätigkeiten. Es gelten die veröffentlichten oder  vereinbarten Preise.

 

 

 

Der Fahrer sollte mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheines sein. Mitfahrende Personen sollten selbstständig sicher auf den Kotflügelsitzen sitzen können. Verantwortlich für die Sicherheit der Mitfahrer ist der Fahrer/Mieter. Der Fahrer muss fahrtüchtig sein und darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Ist der Fahrer nach Einschätzung des Vermieters nicht in der Lage das Fahrzeug sicher zu führen, darf der Vermieter von der vereinbarten Vermietung des Fahrzeugs zurücktreten.

 

 

 

Das Fahrzeug wird in einem verkehrstechnisch sicherem Zustand übergeben.

 

Entsteht am Fahrzeug ein Schaden in Folge unsachgemäßer Handhabung oder eines durch den Fahrer verschuldeten Verkehrsunfalles , haftet der Fahrer/Mieter in vollem Umfang.  Bei jeglichen Problemen mit dem Fahrzeug ist der Vermieter umgehend telefonisch zu informieren.

 

Entsteht dem Fahrer oder den Mitfahrern ein Schaden durch das Fahrzeug haftet der Vermieter nur wenn dieser nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat.

 

Vor Antritt der Fahrt ist ein Mietvertrag zu unterzeichnen und eine Kaution (Ausweis, Checkkarte o.ä.) zu hinterlegen. Diese wird nach ordentlicher Rückgabe des Fahrzeugs zurück gegeben.

 

Fahrzeugvermietungen sind grundsätzlich das ganze Jahr über möglich, bitte telefonisch,  persönlich oder per E-Mail absprechen. Sollte der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzumelden. Andernfalls hat der Vermieter  das Recht die vereinbarte Vermietung zu berechnen.

 

Es können Gutscheine erworben werden, diese haben ein Jahr Gültigkeit.

 

 

 

Regeln zum fahren:

 

-Das Fahrzeug ist bereits im Rentenalter, ein fahren mit maximaler Motordrehzahl sollte unterbleiben.

 

-Es darf bergab niemals ohne eingelegten Gang gerollt werden.

 

-Es darf nicht mit ständigem Fuß auf dem Kupplungspedal gefahren werden.

 

-Das schalten von einem hohen in einen niedrigen Gang darf nur erfolgen wenn das Fahrzeug steht.

 

-Es darf nicht abseits von Straßen und Wegen gefahren werden.

 

-Es sollte mindestens ein funktionierendes Mobiltelefon mitgeführt werden.